AGB der KonzeptTech GbR für die Erstellung von APP- und Softwareentwicklung, Web-Design und SEO
Die KonzeptTech GbR, Escherländer 15, 73666 Baltmannsweiler, erbringt unter anderem Leistungen im App-, Softwareentwicklungs- und Web-Design- und SEO-Bereich.
a.) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der KonzeptTech GbR (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
b.) Das Angebot richtet sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
c.) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
a.) Gegenstand der Leistungen des Anbieters ist die Konzeption, Gestaltung, Entwicklung sowie Betreuung digitaler Produkte und Marketingmaßnahmen, insbesondere in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, E-Commerce, Software- und App-Entwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Online-Marketing sowie Branding und Design.
b.) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweils individuell zwischen den Parteien vereinbarten Angebot sowie etwaigen ergänzenden Leistungsbeschreibungen.
c.) Die Parteien unterscheiden zwischen Werkleistungen und Dienstleistungen. Werkleistungen schulden einen konkreten Erfolg, Dienstleistungen hingegen lediglich ein Tätigwerden.
d.) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
a.) Die Darstellung von Leistungen auf Webseiten, in Präsentationen oder in sonstigen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
b.) Auf Grundlage einer Anfrage erstellt der Anbieter ein individuelles Angebot.
c.) Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot annimmt. Die Annahme kann insbesondere durch schriftliche Erklärung, Bestätigung in Textform, Zahlung oder konkludentes Verhalten erfolgen.
d.) Der Anbieter ist berechtigt, den vereinbarten Vertragsinhalt in einer Auftragsbestätigung zusammenzufassen und dem Kunden in Textform zu übermitteln.
e.) Die Auftragsbestätigung dient der Dokumentation des vereinbarten Vertragsinhalts. Weicht sie vom zuvor vereinbarten Vertragsinhalt ab, gilt die Abweichung nur, wenn der Kunde ihr ausdrücklich in Textform zustimmt.
f.) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für Änderungen des Leistungsumfangs im laufenden Projekt.
a.) Die Vergütung richtet sich nach den im jeweiligen Angebot vereinbarten Preisen.
b.) Der Anbieter ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Übliche Zahlungsmodelle umfassen insbesondere vollständige Vorauszahlung oder eine Aufteilung in Teilzahlungen.
c.) Laufende Leistungen, insbesondere im Bereich SEO, Wartung oder Betreuung, werden monatlich im Voraus zur Zahlung fällig.
d.) Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, soweit fällige und unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Vergütungsansprüche aus demselben Vertragsverhältnis offenstehen.
e.) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter nach angemessener Fristsetzung berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
a.) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Inhalte, Daten, Informationen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen.
b.) Verzögerungen, die auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten beruhen, gehen nicht zulasten des Anbieters und berechtigen diesen zur Anpassung von Fristen und gegebenenfalls zur Geltendmachung zusätzlicher Vergütung.
c.) Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen.
a.) Projekte werden regelmäßig in abgestimmten Projektphasen durchgeführt.
b.) Sofern nicht abweichend vereinbart, sind bis zu drei Korrekturrunden im Leistungsumfang enthalten.
c.) Eine Korrekturrunde umfasst die gebündelte Mitteilung von Änderungswünschen. Die Beseitigung berechtigter Mängel gilt nicht als Korrekturrunde und bleibt hiervon unberührt.
d.) Darüber hinausgehende Änderungen oder neue Anforderungen gelten als zusätzliche Leistungen und werden gesondert vergütet.
e.) Änderungen nach erfolgter Freigabe sind grundsätzlich kostenpflichtig, soweit es sich nicht um die Beseitigung berechtigter Mängel handelt.
a.) Der Kunde ist verpflichtet, ihm vorgelegte Entwürfe, Konzepte und Teilleistungen unverzüglich zu prüfen und freizugeben.
b.) Mit Freigabe einer Projektphase gilt diese inhaltlich als Grundlage für die weitere Bearbeitung bestätigt. Gewährleistungsrechte wegen bei Freigabe nicht erkennbarer Mängel bleiben unberührt.
c.) Nach Fertigstellung einer Werkleistung fordert der Anbieter den Kunden zur Abnahme auf und setzt hierfür eine angemessene Frist.
d.) Nimmt der Kunde die Leistung innerhalb dieser Frist nicht ab und verweigert er die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels, gilt die Leistung als abgenommen.
a.) Der Kunde ist berechtigt, Werkverträge jederzeit gemäß § 648 BGB zu kündigen.
b.) Kündigt der Kunde einen Werkvertrag gemäß § 648 BGB, ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Die gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Vermutungsregelung des § 648 Satz 3 BGB, bleiben unberührt.
c.) Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug oder fehlender Mitwirkung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
a.) Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung auf den Kunden über.
b.) Der konkrete Nutzungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Soweit dort nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Nutzung der Projektergebnisse für den vertraglich vereinbarten Geschäftszweck.
c.) Der Anbieter behält sämtliche Rechte an nicht projektspezifischen Bestandteilen, insbesondere an Know-how, Methoden und wiederverwendbaren Bausteinen.
d.) Die Herausgabe offener Dateien erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
a.) Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Drittanbieter einzusetzen.
b.) Für Störungen, Ausfälle oder Sicherheitsmängel von Drittanbietern haftet der Anbieter nicht, soweit diese ausschließlich im Verantwortungsbereich des jeweiligen Drittanbieters liegen und vom Anbieter nicht schuldhaft verursacht wurden. Eine Haftung für eigenes Auswahl-, Beratungs-, Integrations- oder sonstiges Verschulden bleibt nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB unberührt.
a.) Hosting-, Wartungs- und Pflegeleistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
b.) Ohne Wartungsvertrag besteht keine Verpflichtung zur Durchführung von Updates oder Sicherheitsmaßnahmen.
a.) Der Kunde ist allein verantwortlich für sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte.
b.) Eine rechtliche Prüfung durch den Anbieter erfolgt nicht, sofern sie nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart wurde.
c.) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten beruhen und der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Eine Freistellung erfolgt nicht, soweit der Anbieter die Rechtsverletzung selbst schuldhaft verursacht hat.
a.) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
b.) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
c.) In den Fällen einfacher Fahrlässigkeit nach Absatz b.) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
d.) Eine Haftung oder Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere bestimmte Umsätze, Rankings, Reichweiten, Nutzerzahlen oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse, wird nicht übernommen, sofern ein solcher Erfolg nicht ausdrücklich vertraglich zugesichert wurde.
e.) Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
a.) Die nachfolgenden Regelungen dieses § 14 gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
b.) Laufende Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
c.) Sie verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
d.) Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Laufzeitende.
a.) Projektbezogene Abstimmungen können per E-Mail, Messenger oder Besprechungsprotokoll erfolgen. Vertragsänderungen, Erweiterungen des Leistungsumfangs und kostenpflichtige Zusatzleistungen bedürfen jedoch einer Bestätigung in Textform.
b.) Übersendet der Anbieter dem Kunden ein Besprechungsprotokoll oder eine Zusammenfassung projektbezogener Abstimmungen, gilt dieses als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen in Textform widerspricht und der Anbieter den Kunden bei Übersendung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
a.) Der Anbieter darf fertiggestellte und veröffentlichte Projekte und Leistungen zu Referenzzwecken verwenden.
b.) Vertrauliche Informationen, interne Systeme, nicht veröffentlichte Projekte sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des Kunden zu Referenzzwecken verwendet oder offengelegt werden.
c.) Der Kunde kann der Referenznutzung widersprechen, sofern berechtigte Interessen entgegenstehen.
a.) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b.) Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist Gerichtsstand der Sitz der KonzeptTech GbR, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.